Gerüche


In zunehmendem Maße sorgen Gerüche aus Anlagen der Industrie, dem Gewerbe und der Landwirtschaft in Verbindung mit einer hohen Siedlungsdichte für Konflikte. Sie werden als Belästigung empfunden und haben nachweislich psychische und gesundheitliche Effekte. Ge- nehmigungsverfahren von Neuanlagen bzw. Anlagenerweiterungen: Wir ermitteln die zukünftigen Geruchsimmissionen.

Überwachung bestehender Anlagen:

 

Als Messstelle nach § 26 BImSchG für Gerüche führen wir die Messungen in jedem Bundesland durch. Werden die Immissionswerte nicht eingehalten, beraten wir bei der Gestaltung von Geruchs- minderungsmaßnahmen.

Kommunale Bauleitplanung: Gerüche setzen planerischen Möglich- keiten häufig eine Grenze. Das betrifft sowohl die Planung von Tierhaltungsanlagen als auch Industrie- oder Gewerbebetrieben. Behörden, Planer und Bauherren müssen im Rahmen der Bauleit- planung diese Umweltbelastungen und die sich daraus ergebenden Planungseinschränkungen berücksichtigen. Wir erstellen Geruchs- gutachten und sorgen für eine objektive Darstellung des Sachverhalts, um die Ansprüche der unterschiedlichen Akteure abgrenzen zu können.
 

 

Mit unseren Prognosen, Messungen und Vorabschätzungen (Machbarkeitsstudie) geben wir Antworten:

 

  • Machbarkeit: Ist Wohnen/Arbeiten in dem überplanten Bereich ohne Geruchsbelästigung möglich?
  • Mindestabstand: Wie weit müssen die Wohnanlagen und emittierenden Anlagen (z. B. Tierhaltungsanlagen) voneinander entfernt stehen?
  • Anlagenerweiterung: Ist eine Erweiterung des Betriebes in der Umgebung geplanter Baugebiete möglich?
  • Minderungsmaßnahmen: Wie können Geruchsemissionen gemindert werden?
  • Lösungen: Gibt es Möglichkeiten bei der Gebietsausweisung bzw. Abwägung bei Überschreitung von Immissionswerten?