Beratung und Prüfung

 

Die Nähe zu unseren Kunden spielt neben unseren fachlichen Leistungen eine ganz wichtige Rolle. Sie ist die Voraussetzung, um Projekte optimal abwickeln zu können. Daher sorgt im Zuge der Projektabwicklung ein fester Ansprechpartner, der über hohe Entscheidungsbefugnis und Kompetenz in Ihrer Sache verfügt, für eine zielorientierte und zeitnahe gemeinsame Lösungsfindung.

Neben der Beratung ist ein zentraler Punkt bei der Begutachtung die Prüfung. Damit Sie die zahlreichen gesetzlich relevanten Vorschriften, Regelwerke, Grenz- und Richtwerte einhalten, führen wir im Rahmen unserer Sachverständigen- und Umweltgutachtertätigkeiten durch:

 

  • Überwachung bestehender Anlagen: Als Messstelle nach          § 26 BImSchG für Schall und Gerüche führen wir die mess- technische Prüfung der Emissionen und Immissionen bestehender Anlagen in jedem Bundesland durch.
  • Messungen von Schadstoffemissionen und -immissionen leisten wir in Kooperation mit Partnerunternehmen.
  • Umweltgutachten: Unsere Umweltgutachter prüfen im Rahmen der Begutachtung die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz.